Beitragsordnung

Beschlossen in der Mitgliederversammlung vom 22. Mai 2026

Mitgliedsbeiträge

100 €
/ Jahr

Ordentliche Mitgliedschaft

Für Lehrende und Forschende im Bereich Spiel an einer deutschen Hochschule oder Universität.

  • Vollständiges Stimmrecht in der Mitgliederversammlung
  • Zugang zu allen Mitgliederleistungen
  • AG-Mitgliedschaft und AG-Leitung
  • E-Mail-Verteiler der DGSW
  • Vergünstigungen bei Veranstaltungen
  • Kandidatur für Vorstandsämter
12 €
/ Jahr

Studentische Mitgliedschaft

Für Studierende an deutschen Hochschulen mit Bezug zur Spielwissenschaft.

  • Kein Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen
  • Zugang zu allen Mitgliederleistungen
  • AG-Mitgliedschaft
  • E-Mail-Verteiler der DGSW
  • Vergünstigungen bei Veranstaltungen
50 €
/ Jahr

Fördernde Mitgliedschaft

Für Interessierte, die die Arbeit der DGSW unterstützen möchten (natürliche Personen).

  • Alle Mitgliederrechte außer Stimmrecht
  • Kein Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen
  • AG-Mitgliedschaft
  • E-Mail-Verteiler der DGSW
  • Einladungen zu Veranstaltungen
200 €
/ Jahr

Fördermitgliedschaft Institutionen

Für Unternehmen, Institute und andere juristische Personen, die die DGSW unterstützen.

  • Alle Mitgliederrechte außer Stimmrecht
  • Kein Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen
  • AG-Mitgliedschaft
  • E-Mail-Verteiler der DGSW
  • Einladungen zu Veranstaltungen
0 €
kostenfrei

Assoziierte & Ehrenmitglieder

Für assoziierte Mitglieder sowie von der Mitgliederversammlung ernannte Ehrenmitglieder.

  • Kein Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen
  • Zugang zu allen Mitgliederleistungen
  • AG-Mitgliedschaft
  • E-Mail-Verteiler der DGSW
  • Einladungen zu Veranstaltungen

Übersicht Mitgliedschaftsrechte

Recht / Leistung Ordentlich Studentisch Fördernd Institution Assoziiert / Ehrenmitglied
Stimmrecht Mitgliederversammlung
Kandidatur für Vorstandsämter
AG-Mitgliedschaft & -Leitung
E-Mail-Verteiler & Kommunikation
Zugang Wissenschaftliches Journal
Vergünstigungen bei Veranstaltungen
Jahresbeitrag 100 € 12 € 50 € 200 € 0 € (kostenfrei)
Hinweis: Fördernde Mitglieder haben alle Mitgliederrechte, sind jedoch gemäß Satzung nicht stimmberechtigt bei Mitgliederversammlungen und können keine Vorstandsämter bekleiden.

Zahlungsmodalitäten

Mitgliedsbeiträge werden durch SEPA-Lastschriftverfahren zum 1. Februar eines jeden Geschäftsjahres eingezogen. Bei Aufnahme im laufenden Jahr erfolgt der Einzug direkt nach der Aufnahme für das laufende Geschäftsjahr. Nach dem 30. Juni wird nur der halbe Jahresbeitrag erhoben.

Bei Fragen zur Beitragsordnung wenden Sie sich bitte an den Schatzmeister: bremer@htw-berlin.de

Gebührenordnung im Volltext

Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 22. Mai 2026 in Fulda. Einstimmig angenommen (17 Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Nein-Stimmen).

Diese Beitrags- und Gebührenordnung regelt die Verpflichtungen der Mitglieder gegenüber dem Verein. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung. Änderungen der Beitragsordnung können nur von der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem festgelegten Zeitpunkt, ansonsten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.

Ordentliche Mitglieder100 €
Studentische Mitglieder12 €
Fördermitglieder (natürliche Personen)50 €
Institutionelle Fördermitglieder200 €
Ehrenmitglieder0 €

(2) Bei Eintritt in den Verein ist als Aufnahmegebühr der Jahresbeitrag fällig.

(3) Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30. Juni des Jahres, wird nur noch ein halber Jahresbeitrag erhoben.

(4) Der Vorstand ist berechtigt, für Mitglieder ohne oder mit nur geringem Einkommen befristet einen reduzierten Beitrag festzulegen. Die Ermäßigung muss beantragt und durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden.

(5) Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.

(1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Mitgliedsbeiträge werden immer für 1 vollständiges Jahr fällig.

(2) Die Mitglieder verpflichten sich, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. Die festgesetzten Beiträge werden zum 1. Februar des jeweiligen Jahres eingezogen. Bei Aufnahme im laufenden Geschäftsjahr erfolgt der Einzug direkt nach der Aufnahme für das laufende Jahr. Nur in begründeten Ausnahmefällen und auf schriftlichen Antrag mit Begründung kann der Vorstand im Einzelfall vom Lastschriftverfahren absehen; in diesem Fall ist der Beitrag per Banküberweisung bis zum jeweiligen Fälligkeitsdatum zu entrichten.

(3) Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Verein Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich mitzuteilen. Wird das versäumt und dem Verein entstehen dadurch Mehrkosten, gehen diese zulasten des betreffenden Mitglieds.

Ist ein Mitglied mit der Beitragszahlung drei Monate im Verzug, geht an das Mitglied eine schriftliche Mahnung. Zahlt ein Mitglied trotz zweifacher schriftlicher Mahnungen oder länger als sechs Monate den Beitrag nicht, so erfolgt gemäß § 5 der Satzung die Streichung von der Mitgliederliste.

Umlagen dürfen nur zur Erfüllung des Vereinszwecks beschlossen werden und zur Deckung eines größeren Finanzbedarfs des Vereins, der mit den regelmäßigen Beiträgen nicht erfüllt werden kann. Sie dürfen grundsätzlich nur bis zur Höhe eines halben Jahresmitgliedsbeitrags erhoben werden.

AGs können auf Beschluss der AG-Versammlung und mit Zustimmung des Gesamtvorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben.

Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.

Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 24.5.2026 in Kraft.

Beschlossen in Fulda, am 22. Mai 2026.