Beitragsordnung

Beschlossen in der Mitgliederversammlung vom 22. Mai 2026

Mitgliedsbeiträge

100 €
/ Jahr

Ordentliche Mitgliedschaft

Für Lehrende und Forschende im Bereich Spiel an einer deutschen Hochschule oder Universität.

  • Vollständiges Stimmrecht in der Mitgliederversammlung
  • Zugang zu allen Mitgliederleistungen
  • AG-Mitgliedschaft und AG-Leitung
  • E-Mail-Verteiler der DGSW
  • Vergünstigungen bei Veranstaltungen
  • Kandidatur für Vorstandsämter
12 €
/ Jahr

Studentische Mitgliedschaft

Für Studierende an deutschen Hochschulen mit Bezug zur Spielwissenschaft.

  • Kein Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen
  • Zugang zu allen Mitgliederleistungen
  • AG-Mitgliedschaft
  • E-Mail-Verteiler der DGSW
  • Vergünstigungen bei Veranstaltungen
50 €
/ Jahr

Fördernde Mitgliedschaft

Für Interessierte, die die Arbeit der DGSW unterstützen möchten (natürliche Personen).

  • Alle Mitgliederrechte außer Stimmrecht
  • Kein Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen
  • AG-Mitgliedschaft
  • E-Mail-Verteiler der DGSW
  • Einladungen zu Veranstaltungen
200 €
/ Jahr

Fördermitgliedschaft Institutionen

Für Unternehmen, Institute und andere juristische Personen, die die DGSW unterstützen.

  • Alle Mitgliederrechte außer Stimmrecht
  • Kein Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen
  • AG-Mitgliedschaft
  • E-Mail-Verteiler der DGSW
  • Einladungen zu Veranstaltungen
0 €
kostenfrei

Assoziierte & Ehrenmitglieder

Für assoziierte Mitglieder sowie von der Mitgliederversammlung ernannte Ehrenmitglieder.

  • Kein Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen
  • Zugang zu allen Mitgliederleistungen
  • AG-Mitgliedschaft
  • E-Mail-Verteiler der DGSW
  • Einladungen zu Veranstaltungen

Übersicht Mitgliedschaftsrechte

Recht / Leistung Ordentlich Studentisch Fördernd Institution Assoziiert / Ehrenmitglied
Stimmrecht Mitgliederversammlung
Kandidatur für Vorstandsämter
AG-Mitgliedschaft & -Leitung
E-Mail-Verteiler & Kommunikation
Zugang Wissenschaftliches Journal
Vergünstigungen bei Veranstaltungen
Jahresbeitrag 100 € 12 € 50 € 200 € 0 € (kostenfrei)
Hinweis: Fördernde Mitglieder haben alle Mitgliederrechte, sind jedoch gemäß Satzung nicht stimmberechtigt bei Mitgliederversammlungen und können keine Vorstandsämter bekleiden.

Zahlungsmodalitäten

Der Jahresbeitrag ist zum 1. März eines jeden Geschäftsjahres fällig. Für Neumitglieder wird der Beitrag anteilig ab dem Eintrittsdatum berechnet. Die Bankverbindung wird nach der Aufnahme in die DGSW mitgeteilt.

Bei Fragen zur Beitragsordnung wenden Sie sich bitte an den Schatzmeister: bremer@htw-berlin.de

Beitragsordnung im Volltext

Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 22. Mai 2026 in Fulda. Einstimmig angenommen (17 Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Nein-Stimmen).

Diese Beitragsordnung regelt die Mitgliedsbeiträge der Deutschen Gesellschaft für Spielwissenschaft e.V. (DGSW) gemäß § 8 der Satzung.

Sie gilt für alle Mitglieder des Vereins.

Die jährlichen Mitgliedsbeiträge betragen:

  • Ordentliche Mitglieder: 100,– Euro
  • Studentische Mitglieder: 12,– Euro
  • Fördernde Mitglieder (natürliche Personen): 50,– Euro
  • Fördernde Mitglieder (juristische Personen / Institutionen): 200,– Euro
  • Assoziierte Mitglieder: beitragsfrei
  • Ehrenmitglieder: beitragsfrei

Der Jahresbeitrag ist jeweils zum 1. März eines Geschäftsjahres fällig.

Für Neumitglieder, die im laufenden Geschäftsjahr eintreten, wird der Beitrag anteilig (pro rata temporis) ab dem Monat der Aufnahme in den Verein berechnet.

Der Beitrag ist per Banküberweisung auf das Konto des Vereins zu entrichten. Die Bankverbindung wird den Mitgliedern nach der Aufnahme mitgeteilt.

Eine Lastschriftermächtigung kann auf Wunsch erteilt werden.

In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Elternzeit, Langzeiterkrankung, besondere wirtschaftliche Härte) kann der Vorstand auf schriftlichen Antrag eine zeitlich befristete Beitragsbefreiung oder -ermäßigung gewähren.

Ein Rechtsanspruch auf Beitragsermäßigung besteht nicht.

Bei Beitragsrückstand von mehr als einem Jahr wird das Mitglied schriftlich gemahnt. Bleibt die Mahnung ohne Erfolg, kann der Vorstand den Ausschluss des Mitglieds gemäß § 6 der Satzung einleiten.

Änderungen der Beitragsordnung bedürfen eines Beschlusses der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

Diese Beitragsordnung tritt mit Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung am 22. Mai 2026 in Kraft.

Beschlossen in Fulda, am 22. Mai 2026.