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Werden Sie Teil der deutschen Spielwissenschafts-Community
Jede natürliche Person, die in der Lehre oder Forschung im Bereich Spiel an einer deutschen Hochschule tätig ist, ist berechtigt, dem Verein als ordentliches Mitglied beizutreten. Der Vorstand kann im Einzelfall Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die ihren dauerhaften Aufenthalt in Deutschland haben, aber an einer ausländischen Institution gemäß § 3.1(k) tätig sind, zu ordentlichen Mitgliedern erklären.
Nachweis: Welchen Nachweis Sie hochladen, bleibt Ihnen überlassen — das kann z. B. eine Hochschul-E-Mail-Adresse, ein Hochschulausweis, ein Studentenausweis oder Referenzen auf wissenschaftliche Arbeiten sein.
Wählen Sie Ihre Einrichtung aus dem DGSW-Forschungsatlas.
Wer eine ordentliche Mitgliedschaft beantragt, muss laut Satzung nachweisen, dass er oder sie im Bereich Spiel an einer deutschen Hochschule in Lehre oder Forschung tätig ist. Wie Sie diesen Nachweis erbringen, bleibt Ihnen überlassen — z. B. durch Ihre Hochschul-E-Mail-Adresse, einen Link zur Institutsseite, einen Lehrauftrag oder Publikationen.
Studierende (studentische Mitgliedschaft) laden bitte ihren Studierendenausweis hoch oder verwenden ihre Hochschul-E-Mail-Adresse als Nachweis.
Mehrere Dateien möglich. Erlaubte Formate: PDF, DOC, DOCX, JPG, PNG. Max. 10 MB pro Datei.